| Wien
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            Auch tagsüber und auf allen Straßen müssen mehrspurige Fahrzeuge
            in Österreich jetzt beim Fahren das Licht einschalten. Als Lichtquelle kommen
            das Abblendlicht oder das Tagfahrlicht in Frage. "Das
            Einschalten des Abblendlichtes genügt, die Autofahrer brauchen ihre
            Fahrzeuge auf keinen Fall umrüsten, um der neuen Pflicht Genüge zu
            tun", stellt Gottfried Moser, technischer Schulungsleiter des
            ARBÖ fest.
 Der ARBÖ, der die Sicherheitsvorteile dieser neuen Lichtpflicht
            anzweifelt, informiert umfassend über die neuen Vorschriften: In
            allen 100 ARBÖ-Dienststellen liegt der neue Folder "Fahren mit
            Licht am Tag" zur freien Mitnahme bereit. Auf der ARBÖ-Website
            kann dieser Folder in pdf-Form heruntergeladen werden (Ebenso
            kostenlos bietet der ARBÖ - kostenlos für Mitglieder und
            Nicht-Mitglieder - einen praktischen Aufkleber fürs Armaturenbrett
            an, damit die Autofahrer nach der Fahrt nicht vergessen, das Licht
            wieder auszuschalten.
 Und
            hier noch alles Wissenswerte in Kürze: Wer
            ohne Licht am Tag fährt, wird bis April 2006 nicht bestraft. Ab
            dann kostet ein Organmandat 15 Euro. Bei einer Strafanzeige wird es
            teuerer und kann bis zu 5.000 Euro ausmachen. Mit Nebellicht
            (Breitstrahler) kann die neue Lichtpflicht auf keinen Fall erfüllt
            werden. Zwar wäre es rein rechtlich möglich, das Nebellicht
            gemeinsam mit dem Abblendlicht für Licht am Tag zu verwenden.  "Das
            würde zu einer völlig sinnlosen Überblendung führen und andere
            Verkehrsteilnehmer gefährden!", warnt ARBÖ-Techniker
            Moser." Wir
            vom ARBÖ sind strikt dagegen und raten dringend, Nebellicht nur
            dann einzusetzen, wenn es sinnvoll ist, genauso wie sie es bisher in
            den Fahrschulen gelernt haben: Bei Sichtbehinderung durch Nebel,
            Regen, Schnee und dergleichen". |