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            Autofahrer, der 18 Punkte in Flensburg angehäuft hat, muss im
            Normalfall seinen Führerschein abgeben und eine
            medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Wie
            der ADAC berichtet, kann es aber auch bei weit weniger Punkten
            vorkommen, dass der Fahrer ohne Vorwarnung zur MPU geschickt wird.
            Weigert sich der Fahrer, wird ihm der Führerschein solange
            entzogen, bis er ein positives Untersuchungsergebnis vorlegen kann.
            So passierte es einem Münchner, der innerhalb von neun Monaten
            dreimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet und dafür
            insgesamt acht Punkte in Flensburg kassiert hatte. Auch wenn die
            Geschwindigkeitsverstöße innerhalb weniger Monate erfolgten, hat
            der ADAC erhebliche Bedenken, wenn hieraus auf die fehlende
            Fahreigung geschlossen wird. ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe: „Wenn
            dieser Fall Schule macht, wird damit das Punktesystem im Ergebnis
            aufgehoben.“ Der
            Autofahrer hatte bis dahin noch keinen Punkt in Flensburg. Im
            Regelfall würde er vom Landratsamt nur eine schriftliche Verwarnung
            bekommen, die ihn auf sein hohes Punktekonto aufmerksam macht und
            auf mögliche Aufbauseminare zum Punkteabbau hinweist. Stattdessen
            ordnete die Verkehrsbehörde zusätzlich die sofortige Teilnahme an
            der MPU an. Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße lassen
            den Schluss zu, dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die
            Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehlt. Dieser Ansicht
            schloss sich auch das Verwaltungsgericht (VG München, DAR 07, 167)
            an. Der
            Gesetzgeber hat mit dem Punktesystem ein Verfahren geschaffen, das
            sich im Grundsatz bewährt hat. Bei der letzten größeren Änderung
            1999 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass ein
            Verkehrsteilnehmer nur dann bei Erreichen von 18 Punkten als
            ungeeignet anzusehen ist, wenn er bei 8 Punkten eine schriftliche
            Verwarnung und bei 14 Punkten durch die Teilnahme am Aufbauseminar
            nachhaltig gewarnt wurde. Fehlt eine dieser Maßnahmen, ist der
            Punktestand zu reduzieren, um den Betroffenen vor dem
            Führerscheinverlust zu bewahren. Dieses bewährte System wird
            jedoch entwertet, wenn die MPU bei wiederholten Tempoverstößen,
            unabhängig vom Punktestand, angeordnet werden kann.
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