Zum
            1. Juli 2006 sind in Tschechien wichtige Verkehrsregeln geändert
            worden. Zuwiderhandlungen werden künftig schärfer, mindestens
            jedoch mit 1.500 Kronen (ca. 53 Euro) geahndet. 
            Der
            ADAC hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:
            
              - Kraftfahrer
                müssen ganzjährig auch tagsüber mit Licht fahren. Bislang war
                dies nur für die Wintermonate vorgeschrieben. Verstöße werden
                mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 1 500 Kronen (ca. 53
                Euro) geahndet.
- Wer ohne
                Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, riskiert ein Bußgeld
                in Höhe von 1 500 bis 2 500 Kronen (ca. 53 bis 90 Euro).
- Im
                Kreisverkehr gelten jetzt die gleichen Regeln wie in
                Deutschland. Blinken nur beim Verlassen des Kreisverkehrs. 
- 50 Meter
                vor sowie auf Bahnübergängen gilt Tempo 30.
- Eine
                durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet Halt- und
                Parkverbot; bei einer unterbrochenen gelben Linie darf gehalten
                werden. Parkknöllchen kosten mindestens 1 500 Kronen (ca. 53
                Euro).
- Kinder
                unter 12 Jahren mit einem Gewicht unter 36 kg oder einer Größe
                bis 1,50 m müssen in geeigneten Kinderrückhaltesystemen befördert
                werden.
- Radfahrer
                unter 18 Jahren benötigen einen Schutzhelm. 
- Die
                Warnwestenpflicht bei einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen
                oder Autobahnen gilt nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
- Die
                Verwendung von Radarwarngeräten ist verboten und kann mit einer
                Geldstrafe bis zu 100 000 Kronen (ca. 3 530 Euro) geahndet
                werden. 
- Bei Verstößen
                gegen die Vignettenpflicht (Autobahnen) werden an Ort und Stelle
                Geldbußen in Höhe von 5 000 Kronen (ca. 176 Euro) kassiert. 
Der
            ADAC weist darauf hin, dass bei Unfällen mit Personenschäden,
            schweren Sachschäden oder bei ungeklärter Schuldfrage die Polizei
            gerufen werden muss. Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in
            jedem Fall eine Verkehrsstraftat dar und wird mit mindestens 25 000
            Kronen (ca. 880 Euro) bestraft. 
            Die
            Mitnahme von Ersatzglühlampen ist in Tschechien Vorschrift. Auch
            ausländische Kraftfahrer sind hier in der Vergangenheit schon
            beanstandet worden (1 500 Kronen, ca. 53 Euro).