Im
Streit um die Anerkennung bereits serienmäßig eingebauter
Partikelfilter bei Autos der Baujahre 2006 und früher haben die
Finanzämter jetzt eingelenkt. Wie der ADAC meldet, müssen
Autofahrer ab sofort nicht mehr befürchten, dass sie trotz
Partikelfilters einen Steuerbescheid über den seit April gültigen
Zuschlag in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum/Jahr
bekommen. Eine kostspielige nachträgliche Eintragung des Filters in
die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr erforderlich.
Die
Fahrzeughersteller wurden vom Bundesfinanzministerium aufgefordert,
dem Kraftfahrtbundesamt verlässliche Daten in Bezug auf die
Ausstattung der einzelnen Modelle mit Filtern zu liefern. Anhand
dieser Daten erfolgt dann eine neue Steuerbewertung durch das
Finanzamt. Bereits ausgestellte Steuerbescheide werden automatisch
korrigiert, zuviel bezahlte Steuern erstattet.
Autofahrer,
die bereits einen falschen Steuerbescheid bekommen haben, bei dem
die Einspruchsfrist abgelaufen ist, brauchen lediglich zu warten,
bis der berichtigte Bescheid zugestellt wird. Kommt der falsche
Bescheid noch oder ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen,
hat der Autofahrer die Möglichkeit, entweder Einspruch einzulegen
oder ebenfalls auf die Korrektur des Finanzamtes zu warten.
Keinesfalls jedoch braucht er mit einer Bescheinigung seines
Herstellers zur Zulassungsstelle zu fahren und dort den
Partikelfilter kostenpflichtig eintragen zu lassen.
Der
ADAC fordert die Fahrzeughersteller auf, schnellstmöglich zuverlässige
fahrzeugbezogene Daten hinsichtlich des Partikelfilters an das
Kraftfahrtbundesamt zu liefern, um die von den Finanzverwaltungen
beschlossene unbürokratische Vorgehensweise zu unterstützen. So hätte
aus Sicht des Clubs jedoch von Anfang an verfahren werden müssen.
Die Fahrzeughalter, die in den vergangenen Monaten ihre
Fahrzeugpapiere kostenpflichtig ändern lassen mussten, haben keine
Möglichkeit die gezahlten Gebühren zurückzufordern.
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