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            Im
            Streit um die Anerkennung bereits serienmäßig eingebauter
            Partikelfilter bei Autos der Baujahre 2006 und früher haben die
            Finanzämter jetzt eingelenkt. Wie der ADAC meldet, müssen
            Autofahrer ab sofort nicht mehr befürchten, dass sie trotz
            Partikelfilters einen Steuerbescheid über den seit April gültigen
            Zuschlag in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum/Jahr
            bekommen. Eine kostspielige nachträgliche Eintragung des Filters in
            die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr erforderlich. 
             Die
            Fahrzeughersteller wurden vom Bundesfinanzministerium aufgefordert,
            dem Kraftfahrtbundesamt verlässliche Daten in Bezug auf die
            Ausstattung der einzelnen Modelle mit Filtern zu liefern. Anhand
            dieser Daten erfolgt dann eine neue Steuerbewertung durch das
            Finanzamt. Bereits ausgestellte Steuerbescheide werden automatisch
            korrigiert, zuviel bezahlte Steuern erstattet. Autofahrer,
            die bereits einen falschen Steuerbescheid bekommen haben, bei dem
            die Einspruchsfrist abgelaufen ist, brauchen lediglich zu warten,
            bis der berichtigte Bescheid zugestellt wird. Kommt der falsche
            Bescheid noch oder ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen,
            hat der Autofahrer die Möglichkeit, entweder Einspruch einzulegen
            oder ebenfalls auf die Korrektur des Finanzamtes zu warten.
            Keinesfalls jedoch braucht er mit einer Bescheinigung seines
            Herstellers zur Zulassungsstelle zu fahren und dort den
            Partikelfilter kostenpflichtig eintragen zu lassen. Der
            ADAC fordert die Fahrzeughersteller auf, schnellstmöglich zuverlässige
            fahrzeugbezogene Daten hinsichtlich des Partikelfilters an das
            Kraftfahrtbundesamt zu liefern, um die von den Finanzverwaltungen
            beschlossene unbürokratische Vorgehensweise zu unterstützen. So hätte
            aus Sicht des Clubs jedoch von Anfang an verfahren werden müssen.
            Die Fahrzeughalter, die in den vergangenen Monaten ihre
            Fahrzeugpapiere kostenpflichtig ändern lassen mussten, haben keine
            Möglichkeit die gezahlten Gebühren zurückzufordern.
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