| Mit dem Beitritt
            von Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union dürfen sich
            Reisende auf Erleichterungen freuen, sollten jedoch auch
            Besonderheiten beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Verkehrsregeln
            sowie Einreisebestimmungen für die EU-Neulinge zusammengestellt. Die Einreise
            in beide Länder ist ab 1. Januar 2007 mit dem Personalausweis
            möglich, jedoch muss dieser für Rumänien mindestens sechs Monate
            über das Ausreisedatum hinaus gültig sein.  Kinder unter
            16 Jahren benötigen für Bulgarien einen Kinderausweis mit
            Lichtbild oder den Kinderreisepass. In Rumänien genügt für Kinder
            unter zehn Jahren der Eintrag im Eltern-Reisepass.  Autofahrern
            empfiehlt der ADAC dringend, die Internationale Grüne
            Versicherungskarte mitzuführen. Ein Internationaler Führerschein
            ist nicht notwendig. Die Promillegrenze in Bulgarien liegt bei 0,5
            Promille, Bußgelder für Alkohol am Steuer beginnen bei 200 Euro.
            Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden mit 20 Euro
            geahndet. In Rumänien gilt die 0,0-Promillegrenze, Verstöße
            kosten mindestens 50 Euro.  Wer die
            Höchstgeschwindigkeit um 20 km/ überschreitet, zahlt 15 Euro
            Bußgeld. In beiden Ländern darf innerorts
            mit 50 km/h gefahren werden, außerorts mit 90 km/h, Wohnmobile oder
            Gespanne sind auf 80 bzw. 70 km/h beschränkt. Das Tempolimit auf
            Autobahnen liegt in beiden Ländern bei 130 km/h. In Rumänien
            müssen Autofahrer ganzjährig mit Tagfahr- oder Abblendlicht
            fahren. Quelle: ADAC
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