| So
            oder ähnlich lautet eine häufig gestellte Frage beim Kauf von
            Autozubehör. Sie geht aber an der Realität vorbei, denn die
            Zulassung von lichttechnischen Teilen ist nach anderen Kriterien
            geregelt. Doch wie erkennt man, ob Lampen, Leuchten oder
            Lichtquellen den Vorschriften entsprechen?   | 
         
          |   Es
          gibt drei Symbole, auch Prüfzeichen genannt, die eine Zulassung
          anzeigen. Das gebräuchlichste ist das runde E-Zeichen, das sich jeder
          beispielsweise in den Ecken der Autoscheiben ansehen kann. Es bestätigt
          eine Genehmigung nach den Regeln der ECE, der Economic Commission for
          Europe. Diese UN-Unterorganisation hat übrigens wenig mit der EU zu
          tun. Nach ECE-Vorschriften geprüfte Teile sind in Deutschland
          zugelassen, auch wenn die Genehmigung aus einem anderen Land stammt.
          Woher, sagt die Zahl hinter dem E. Die 1 steht für Deutschland, eine
          2 für Frankreich oder die 3 für Italien. Die Liste der Länder
          reicht inzwischen bis E48 für Neuseeland, das zwar nicht zu Europa
          gehört, sich aber dem Regelwerk angeschlossen hat. 
          
           Die
          Frage, ob ein bestimmtes Teil vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
          zugelassen ist, hat deshalb keine Bedeutung für die Genehmigung. Die
          Prüfzeichen ausländischer Behörden gelten ebenso. Allerdings genießt
          das E1 international einen sehr guten Ruf. Es besagt jedoch nicht, ob
          das Teil auch in Deutschland hergestellt wurde, sondern nur, dass das 
          KBA die Genehmigung erteilt hat. 
          
           |